Das ausufernde Internet-Angebot der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland ist durch neue Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag zurückgebunden worden. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) schränkte deshalb per 1. Juni sein Internetangebot ein. Das aktuelle Video-Angebot, wie beispielsweise die «Aktuelle Stunde», ist im Internet nur noch sieben Tage abrufbar, grosse Sportereignisse bleiben nur noch 24 Stunden im Netz. Die Online-Inhalte des Kölner Senders sind in Zukunft für eine genau definierte Zeit im Internet abrufbar.
Als Folge der neuen Vorschriften nimmt der WDR unter anderem die Urteilsdatenbank des Ratgebers «Recht» (ARD) aus dem Internet; ebenso das virtuelle Tierheim des WDR. Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz bedauerte den Verzicht auf das Angebot am Freitag: «Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen uns aber keine andere Möglichkeit.»
Beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) wird das Internet-Angebot bis Ende Jahr um 80 Prozent gestrichen. Bereits reduziert sind unter anderem www.zdf.de, www.heute.de und www.sport.zdf.de.
Die neuen Regeln des Rundfunkstaatsvertrages, die am 1. Juni in Kraft treten, sehen einen 3-Stufen-Test vor: In der erste Phase kontrollieren Rundfunk- oder Fernsehräte, ob digitale Angebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. In der zweiten Phase geht es darum, ob neue Online-Angebote oder digitale Kanäle der öffentlich-rechtlichen Sender den Wettbewerb bereichern, ohne andere Anbieter vom Markt zu verdrängen. Und in der dritten Stufe geht es ums Geld: Hier sollen die öffentlich-rechtlichen Gremien analysieren, ob die neuen Angebote überhaupt finanzierbar sind.
Montag
01.06.2009