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Sonntag
21.03.2004

Die Durchsuchung von Hans-Martin Tillacks Büro am Freitag ist ein «Verstoss gegen das Quellenschutzprinzip». Zudem kritisierte Reporter ohne Grenzen die Festnahme des Brüsseler «Stern»-Korrespondenten mit scharfen Worten in einer Stellungnahme am Samstag. Die Medienorganisation wies in einem Schreiben an die belgischen Justizbehörden darauf hin, dass die Durchsuchung einen Verstoss gegen Paragraph 10 der europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. Nach der Festnahme des Journalisten und der Durchsuchung seines Büros war Tillacks Anwalt der Zutritt zu dessen Büro verweigert worden. Hans-Martin Tillack war in den vergangenen zwei Jahren durch eine «EU-kritische Berichterstattung in Erscheinung getreten», wie der «Stern» schreibt. Durch Tillacks Recherchen veröffentlichte das deutsche Magazin vor Monaten ein brisantes EU-Papier, das schwere Missstände in der Brüsseler Politik und Verwaltung auflistete. Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF hatte dem «Stern» damals vorgeworfen, Schmiergeld für den Erhalt der Dokumente bezahlt zu haben.