Die Schokolade-Marke «Kinder» bleibt in der Schweiz dem italienischen Unternehmen Ferrero vorbehalten. Die österreichische Jackson International Trading, die den Namen auch für ihre Süssigkeiten benutzen wollte, ist vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Bereits 2004 hatte das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum ein erstes Veto ausgesprochen. Es verweigerte Jackson das Recht, seine Marke «Kinder Party» in der Schweiz schützen zu lassen. Die in Graz domizilierte Jackson Trading machte geltend, der Begriff «Kinder» sollte für alle Fabrikanten frei benutzbar sein. Schliesslich bezeichne er eine der wichtigsten Konsumentengruppen von Süssigkeiten.
Doch für das Bundesverwaltungsgericht schmilzt das Argument angesichts der Bedeutung von Ferrero. Laut dem am Freitag publizierten Urteil können deren Produkte unter der Marke «Kinder» in der Schweiz an über 6000 Verkaufsstellen erworben werden. Jedes Jahr würden Dutzende von Millionen «Kinder»-Verpackungen auf dem Schweizer Markt ausgepackt. Diese Verkaufsvolumen belegen laut dem Bundesverwaltungsgericht die bedeutende Verwendung der Marke «Kinder» in allen drei Sprachregionen. Das Wort «Party» allein reiche nicht aus, um eine Verwechslung der beiden Marken zu verhindern.
Freitag
20.07.2007