Content:

Freitag
27.04.2012

Straftäter dürfen nach dem Willen des Bundesrats vor dem TV-Publikum weiterhin geschont werden, wie es unlängst das Westschweizer Fernsehen tat, als es das Gesicht eines Mannes unkenntlich machte, der bei einem Raubüberfall in eine Bank gefilmt worden war. Eine Motion von CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS), welche das verbieten will, soll deshalb abgelehnt werden.

Buttet verlangt, dass der Bundesrat künftig Fernsehsender dazu verpflichten soll, das Gesicht von Straftätern zu zeigen, die bei der Verübung einer schweren Straftat gefilmt oder fotografiert wurden und von der Polizei gesucht werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dieses Anliegen abzulehnen, da eine Änderung im Sinne der Motion aus seiner Sicht ein schwerer Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie der Fernsehveranstalter wäre. Über die Motion entscheiden werden National- und Ständerat.