Ab dem 1. Februar wird in der Schweiz der Konsumentenschutz im Fernmeldebereich verbessert. Schärfere Bestimmungen für Mehrwertdienst-Nummern sollen Missbräuche verhindern. Die Stiftung für Konsumentenschutz ist fast zufrieden. Mehrere Verordnungen im Fernmeldebereich sind vom Bundesrat angepasst worden, darunter die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). Betroffen sind 08xx- und 090x-Telefonnummern sowie SMS- und MMS-Dienste mit Kurznummern.
SMS- und MMS-Anbietern wurde allerdings eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober eingeräumt, wie Caroline Sauser, Pressesprecherin des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom), auf Anfrage sagte. Begründet wurde der Aufschub mit nötigen technischen Umstellungen. Neu haben die Fernmeldedienstanbieter die Pflicht, Missbräuche der drei- bis fünfstelligen Nummern zu bekämpfen. Abonnenten müssen den Zugang zu kostenpflichtigen oder erotischen Angeboten gratis sperren lassen können. Die Sperrung gilt auch für den Empfang der SMS- und MMS-Dienste mit Kurznummer.
Erotik darf zudem nur noch über bestimmte Nummern verbreitet werden, damit die Angebote sofort erkennbar sind. Name und Adresse der Inhaber der Kurznummern müssen öffentlich zugänglich sein. Telekomanbieter können ab 1. Februar den Zugang zu einzelnen zugeteilten Mehrwert-dienstnummern (08xx und 090x) sperren, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass die Inhaber Missbräuche betreiben oder die Nummer für illegale Zwecke nutzen. Die Sperrung ist befristet und muss dem Bakom gemeldet werden.
Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst die Neuerungen. Einziger Vorbehalt sei, dass weiterhin Mehrwertdienste über unverfängliche Vorwahl-Nummern angeboten werden könnten, sagte Projektleiter Matthias Nast auf Anfrage. Probleme böten weniger die höheren Preise als das Unterlaufen der Schutzbestimmungen. Im Gegensatz zu den 090x- und 08xx-Nummern blieben bei herkömmlichen Vorwahlen Sperrsets des Bakom und der Anbieter wirkungslos. Zudem könne das Bakom die Namen der Anbieter nicht publizieren, was Reklamationen verunmögliche.
Eine von der SKS veranlasste Motion für entsprechende Gesetzesänderungen wies der Bundesrat im August ab. Die Stiftung will nun ihre Forderung in die Beratung des Fernmeldegesetzes im Parlament ein-bringen, wie Nast sagte. Nach Angaben von Bakom-Sprecherin Sauser müssen Anbieter seit Anfang April 2004 den Preis für ihre Mehrwertdienste zusammen mit der Nummer bekannt geben. Dies gelte auch für über herkömmliche Vorwahlen erreichbare Angebote. Die Zahl der Reklamationen sei seit dieser Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung gesunken.
Freitag
28.01.2005