Weil die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) mit einem Foto von Boris Becker ohne dessen Einwilligung für ihre Sonntagsausgabe geworben hatte, soll sie ihm nicht weniger als 2,3 Mio. Euro Schadenersatz hinblättern. Das verlangt der ehemalige Tennis-Champion vor dem Landgericht München I. Am Mittwoch kommt der Fall zur Verhandlung. Die Forderung für den auf das Jahr 2001 zurückgehenden Vorfall entspreche der bei Werbeverträgen üblichen Lizenzgebühr für die Verwendung seines Porträts und Namens, argumentieren Beckers Anwälte.
Der Zeitungsverlag hatte sein neues Produkt mit einer fiktiven Titelseite beworben, die unter anderem ein Bild von Becker zeigte - ohne dass ein Artikel dazu erschienen wäre. Becker und seine Anwälte argumentieren, die umstrittene Werbung sei seinerzeit in Zeitungen, auf Plakatwänden, Bussen und Bahnen mit einer Gesamtauflage von über 50 Millionen Exemplaren verbreitet und per Fernsehwerbung über 25 Millionen Zuschauern gezeigt worden. Bereits bei einem Ansatz von 6 Pfennigen pro Exemplar bzw. Zuschauer komme man auf den jetzt geforderten Euro-Betrag.
Der Verlag hält nach Angaben des Gerichts allenfalls eine Lizenzgebühr im «Promillebereich» des geforderten Betrags für angemessen. Nach seiner Auffassung erlaube die Pressefreiheit auch die lizenzkostenfreie Herstellung so genannter Dummys, die den Eindruck vom äusseren Erscheinungsbild eines künftig erscheinenden Presseprodukts vermitteln sollen. In einem Vorverfahren hat das selbe Gericht «dem Grunde nach» Becker Schadenersatz zugestanden, in der zweiten Runde geht es nun um die Höhe. Damals hatte der Richter signalisiert, dass er sich höchstens 30 000 Euro vorstelle.
Dienstag
21.02.2006