Über die neuesten Entwicklungen im Recht des E-Commerce haben Juristen und Vertreter von Internetfirmen am Samstag in Jena diskutiert und dabei einige Schwierigkeiten blossgelegt. So hat der Versandhandel zunehmende Probleme mit dem Widerrufsrecht, das laut einem Juristen zu bereits zu einer Rückgabequote von 20% geführt habe, wie die deutsche Agentur DPA berichtete. Dieses ursprünglich zum Schutz der Konsumenten eingeführte Rückgaberecht führe bei derart hohen Rückgabemengen zu Preisaufschlägen, da die Verkäufer die Kosten einkalkulieren müssen.
Anderseits muss eine Rückgabemöglichkeit bestehen, da man beim Kauf im Laden die Sache prüfen kann, was im Internet (beispielsweise bei Kleidern) nicht möglich ist. Der Bundesgerichtshof hatte vor einem Jahr festgehalten, dass das Rückgaberecht von 14 Tagen auch für Internet-Aktionen wie etwa bei Ebay gelte - nicht aber für private Online-Versteigerungen. An der Tagung in Jena war jetzt umstritten, wie hoch die Sicherheitsbarrieren sein müssen, damit ein Kaufvertrag im Internet als zustandegekommen gelten kann. Für die einen ist die jetzige Regelung mit dem Passwort und einer selbst gewählten Kennung genügend, andere sind nicht sicher, ob dies schlüssig beweise, dass der angegebene Käufer den Vertrag abgeschlossen hat. Zusätzliche Sicherheitsbarrieren, so befürchtet die Branche, könnte dazu führen, dass die Kunden vom Aufwand abgeschreckt und weniger online einkaufen würden.
Sonntag
06.11.2005