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Samstag
13.12.2008

Ein Mitarbeiter der Stadtpolizei Zürich muss sich im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren Armeechef Roland Nef wegen Amtsgeheimnisverletzung verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und wirft im vor, Dokumente an die «SonntagsZeitung» weitergegeben zu haben. Der Mann sei nicht geständig, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Insgesamt war gegen elf Stapo-Mitarbeiter ermittelt worden. Das Verfahren sei am Dienstag abgeschlossen worden.

Bei den fraglichen Dokumenten handelt es sich um einen Informationsbericht sowie einen ausführlichen Journaleintrag aus dem Polizeiinformationssystem der Stadt- und Kantonspolizei Zürich (Polis), die in der «SonntagsZeitung» veröffentlicht wurden. Die Staatsanwaltschaft überprüfte, wer wann auf die besagten Dokumente zugegriffen hatte. Auf diese Weise liess sich feststellen, wer «ohne dienstliche Notwendigkeit» die Dateien geöffnet hatte. Zudem wurden Hausdurchsuchungen angeordnet und Befragungen durchgeführt.