Der Betrugsprozess gegen den Hamburger Internet-Unternehmer und Millionenerben Alexander Falk wird planmässig fortgesetzt. Das Landgericht der Hansestadt wies am Mittwoch einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei zuständigen Richter ab, berichteten Nachrichtenagenturen. Die Verteidiger hätten weder den Anschein der Willkür noch der Voreingenommenheit erweckt, hiess es in der Entscheidung. Noch am gleichen Tag sollte die Anklage verlesen werden.
Falks Anwalt Gerhard Strate warf der Grossen Strafkammer 20 wie schon am ersten Prozesstag Rechtsbrüche vor. So habe es das Gericht versäumt, einen Vertreter der Finanzbehörde zum Prozess zu laden, obwohl dies bei Steuervorwürfen vorgeschrieben sei. Dieser Fehler dürfe nicht auf Kosten seines Mandanten gehen, sagte Strate. Falk sei aus der Haft zu entlassen.
Der frühere Börsenstar Falk muss sich wegen schweren Betrugs,
Kursmanipulation und Steuerhinterziehung verantworten. Der 35-Jährige
wird beschuldigt, den Umsatz seiner ehemaligen Internetfirma Ision
durch Scheingeschäfte manipuliert zu haben, um einen unrealistisch
hohen Verkaufspreis zu erzielen. Falk veräusserte das Unternehmen 2001
für 812 Mio. Euro an die britische Energis. Den entstandenen
Schaden beziffert die Anklage auf mindestens 46,7 Mio. Euro. Neben
Falk, der seit 18 Monaten in Untersuchungshaft sitzt und wegen Fluchtgefahr auch weiter dort verbleiben muss, sind in dem Verfahren fünf weitere Manager angeklagt.
Falk, der mit 26 Jahren den gleichnamigen Stadtplanverlag seines Vaters
verkauft hatte, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Seine Anwälte hatten
durch mehrere Instanzen versucht, die Freilassung ihres Mandanten aus
der U-Haft durchzusetzen. Falk wurde nach dem Verkauf des väterlichen Verlags 1995 zu einer schillernden Figur des Neuen Marktes. So kaufte er sich in die schweizerische Distefora ein und schuf ein verschachteltes Firmennetz. Viele Unternehmen, an denen er beteiligt war, sind heute entweder vom Markt verschwunden, insolvent oder haben neue Besitzer.
Mittwoch
15.12.2004