Der Schweizer Presserat hat in jüngster Zeit wieder einige Klagen zu beraten. Ein interessanter Fall betrifft das inzwischen eingestellte Nachrichtenmagazin «Facts». Es handelt sich um eine Verletzung der Wahrheitspflicht sowie um die mangelnde Anhörung bei schweren Vorwürfen. Im Jahr 2004 hatte die TV-Sendung «10vor10» über einen IV-Bezüger sowie seinen Anwalt berichtet. Dabei kamen die «hohen» Anwaltskosten zur Sprache. Nach der «Weltwoche» erschien ein ähnlicher Beitrag aus der Feder desselben Journalisten auch im «Facts». Dagegen klagten die involvierten Personen beim Presserat. Dieser hat nun die Beschwerde teilweise gutgeheissen, wie der Presserat am Donnerstag mitteilt.
«Facts» habe mit der Publikation des Artikels «Schwindel nach Unfall» vom 18. Januar 2007 die Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Entstellung von Tatsachen; Anhörung bei schweren Vorwürfen) verletzt. «Facts» hätte vor der Publikation eine Stellungnahme von Rechtsanwalt X einholen müssen, die sich auf die Vorwürfe bezog, er habe im Zusammenhang mit einem IV-Grundsatzurteil zum Schleudertrauma Bemühungen um berufliche Wiedereingliederung seines Klienten hintertrieben und er habe auf standesrechtlich verpönter Erfolgshonorarbasis gearbeitet.
Das Magazin habe die Ziffer 1 der «Erklärung» (Wahrheitspflicht) durch Veröffentlichung der unrichtigen Information verletzt, Y betreibe ein Geschäft für EDV-Hardware. «Facts» habe ebenfalls gegen die Ziffer 5 der «Erklärung» (Berichtigungspflicht) verstossen, indem das Magazin sich trotz Veröffentlichung von Falschmeldungen darauf beschränkte, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen und dabei noch ausdrücklich daruntersetzte, es halte an seiner eigenen Darstellung fest. Die restlichen Klagepunkte der Beschwerde werden vom Presserat abgewiesen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23230.htm
Donnerstag
30.08.2007