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Sonntag
24.07.2005

Die Bundesanwaltschaft hat wegen Amtsgeheimnisverletzung ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Sparpläne von Bundesrat Christoph Blocher wurden publik gemacht, bevor dieser die Massnahmen abgesegnet hatte. Auslöser war eine Recherche des Nachrichtenmagazins «Facts», wie Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef der Bundesanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA zu einem Artikel in der «NZZ am Sonntag» sagte. In der Ausgabe vom 9. Juni hatte «Facts» geschrieben, dass Bundesanwalt Roschacher ab 2007 ohne Bibliothekar auskommen müsse. Bundesrat Blocher hatte die Sparrunde jedoch noch gar nicht abgesegnet. Da der betroffene Mitarbeiter seine drohende Entlassung nicht aus den Medien erfahren sollte, informierte ihn sein Personalchef frühmorgens am Tag der Veröffentlichung.

Da der Sparentscheid zu diesem Zeitpunkt noch nicht definitiv war, musste der betroffene Bibliothekar über seine berufliche Zukunft im Unklaren gelassen werden. Einem verdienten Mitarbeiter sei da übel mitgespielt worden, sagte Wiedmer. Der Informationschef der Bundesanwaltschaft hat deshalb persönlich Strafanzeige eingereicht. Sollte die Täterschaft in den Reihen der Bundesangestellten zu finden sein, müsste Bundesrat Blocher zunächst eine Prozess-Ermächtigung erteilen. In Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Bundespersonal ist diese zwingend. Erst die Prozess-Ermächtigung erlaubt es den Ermittlern, die Täter überhaupt vor Gericht stellen zu können.