Der ehemalige Valora-VR-Präsident Peter Küpfer ist im Zusammenhang mit der Entlassung von Ex-Chef Reto Hartmann zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden. Grund ist die Missachtung einer superprovisorischen Verfügung. Küpfer habe es versäumt, rechtzeitig eine Medienmitteilung von der Internetseite des Konsumgüterkonzern zu nehmen, in welcher über die Umstände, die zu Hartmanns Rausschmiss geführt hatten, orientiert wurde, begründete die Berner Einzelrichterin ihren Schuldspruch. Zudem habe er auch in einem Interview mit der Berner Tageszeitung «Der Bund» dazu Auskunft gegeben.
Küpfers Verschulden sei jedoch klein, und er habe in der Hektik um Hartmanns fristlose Entlassung nur eventualvorsätzlich gehandelt. Die von Hartmann angefochtenen Passagen im «Bund»-Interview habe der am Dienstag als Zeuge einvernommene Journalist aber nicht einfach erfunden und auch nicht von besagter Medienmitteilung abgeschrieben, war die Richterin überzeugt. Sie ging ebenso davon aus, dass das Interview von Küpfer autorisiert worden war. Dafür spreche auch, dass es in den Tagen nach der Veröffentlichung von Seiten der Valora keinerlei Einspruch oder Wunsch nach einer Gegendarstellungen gegeben habe.
Der am Dienstag von den Verhandlungen dispensierte Küpfer hatte dagegen im März ausgesagt, er erinnere sich nicht, im Telefon-Interview mit dem «Bund»-Journalisten wörtlich von «Vertrauensmissbrauch» und «Kompetenzüberschreitungen» gesprochen zu haben. Er habe zudem am Tag von Hartmanns Entlassung andere Prioritäten gehabt, betreffend der Mitteilung im Internet jedoch juristische Abklärungen angeordnet. Siehe auch: Valora-Knatsch: Erste Details
Dienstag
28.06.2005