Eine Redaktorin der linken «Wochenzeitung» (WOZ) wurde von einem Ex-Reinigungsunternehmer bedroht. Das Bezirksgericht Zürich hat den 52-Jährigen nun zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Er wurde der mehrfachen Drohung gegen die Journalistin schuldig gesprochen. Die Geldstrafe beträgt 30 Tagessätze zu 30 Franken, die Busse beläuft sich auf 500 Franken. Gemäss am Dienstag veröffentlichtem Urteil nahm das Gericht ein ziemlich schweres Verschulden des teilweise geständigen Angeklagten an.
Es könne keinesfalls angehen, eine Journalistin, die im Rahmen der Pressefreiheit tätig sei, aufgrund ihrer Berichterstattung derart einzuschüchtern und zu bedrohen, argumentieren die Richter. Nach den telefonischen Beschimpfungen und Drohungen vom Oktober 2006 hatte die heute 31-jährige Journalistin aus Angst ihr Porträt von der Homepage ihres Arbeitgebers entfernen lassen.
Der Angeklagte hatte massiv Druck auf die Frau ausgeübt. Diese sollte keine weiteren Artikel über ihn oder seine Firma mehr verfassen. Der damalige Inhaber einer Reinigungsfirma war in die Schlagzeilen geraten, da er sich geweigert hatte, eine Frau mit Kopftuch in seinem Unternehmen zu beschäftigen.
Dienstag
13.05.2008