Gegen den ehemaligen MobilCom-Chef Gerhard Schmid hat das Amtsgericht in Flensburg die «Abnahme der eidesstattlichen Versicherung» angeordnet. Das Gericht will Schmid persönlich vor Gericht sehen. Nach Angaben des «Spiegel» muss Schmid am 23. März die Erklärung persönlich vor Gericht abgeben. Das Thema dürften unter anderem die Gesellschaftsanteile ehemaliger MobilCom-Töchter sein, über die Geld vor der Insolvenz Schmids an ausländische Trusts übertragen wurde.
Sonntag
14.03.2004