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Mittwoch
27.04.2005

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat dem Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser am Mittwoch die Summe von 10 000 Euro wegen «Fehlern bei der Öffentlichkeitsarbeit der Justiz» zugesprochen. Esser ist somit mit seiner Forderung nach 200 000 Euro Entschädigung wegen des Ermittlungsverfahrens gegen ihn weitgehend gescheitert. Der Zivilsenat bezeichnete die Ermittlungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone als rechtmässig. Esser muss fast alle Gerichtskosten tragen.