Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen Ex-Finanzchef der Jean Frey AG wegen mehrfacher Veruntreuung und Geldwäscherei zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte über 5 Mio. Franken an Pensionskassengeldern für sich abgezweigt. Anfang 2000 wurde bekannt, dass in der Pensionskasse der Basler Mediengruppe, zu der die Jean Frey AG damals gehörte, ein Loch von über 15 Mio. Franken klaffte. Der Verdacht fiel sofort auf den damaligen Finanzchef der Jean Frey AG. Der heute 39-Jährige trat im Januar 2000 von seinem Posten zurück und setzte sich kurz darauf in die USA ab. Am 3. April 2001 wurde er vom FBI verhaftet und wenige Wochen später an die Schweiz ausgeliefert.
Die Zürcher Bezirksanwaltschaft erhob im März 2004 Anklage wegen mehrfacher Veruntreuung und Geldwäscherei. Der Staatsanwalt hielt sechs Ereignisse fest, welche in der Anklageschrift einen Deliktsbetrag von umgerechnet über 5 Mio. Franken ergaben. Laut Anklage hatte der Angeschuldigte bereits im Oktober 1998 Bonds der Jean Frey AG für über 645 000 Dollar in diverse von ihm beherrschte Offshore-Firmen verschoben. Bis Mitte 1999 übertrug er weitere Millionenbeträge an eigene Gesellschaften, wobei die Gelder aus der Pensionskasse der Geschädigten stammten.
Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe nichts veruntreut, sagte er. Vielmehr habe er die fraglichen Gelder treuhänderisch verwaltet und rund 1 Mio. Franken davon anderswo parkiert. Das restliche Geld habe er bei Hedge-Geschäften verloren. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der Staatsanwalt dagegen ging von klassischen Vermögensdelikten aus und forderte eine unbedingte Gefängnisstrafe von 2 Jahren.
Das Bezirksgericht folgte nun zwar nicht in allen Punkten der Staatsanwaltschaft, erhöhte aber das Strafmass auf 4 Jahre. Die Strafverschärfung begründete es unter anderem mit dem sehr hohen Deliktsbetrag. Zudem habe der Angeschuldigte seine grosse Vertrauensstellung schamlos ausgenutzt. Das Gericht ordnete bis zum Haftantritt die Sicherstellung einer Fluchtkaution von rund 100 000 Franken an. Ob der Verurteilte Berufung einlegt, ist noch unklar.
Mittwoch
06.04.2005