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Mittwoch
03.05.2006

Wegen mehrfacher Veruntreuung und Geldwäscherei ist ein Ex-Finanzchef der Jean Frey AG am Mittwoch vom Obergericht Zürich zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Er hatte über fünf Millionen Franken an Pensionskassengeldern abgezweigt. Anfang 2000 hatte die Basler Mediengruppe, zu der die Jean Frey AG damals gehörte, in der Pensionskasse ein Loch von rund sieben Millionen Franken entdeckt. Der damalige Finanzchef trat darauf im Januar 2000 zurück und setzte sich kurz darauf in die USA ab. Anfang April wurde er dort verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Bis Mai 2001 sass er in Untersuchungshaft.

Die Zürcher Bezirksanwaltschaft erhob im März 2004 Anklage wegen mehrfacher Veruntreuung und Geldwäscherei. Der Staatsanwalt hielt sechs Ereignisse fest, die in der Anklageschrift einen Deliktsbetrag von umgerechnet über fünf Millionen Franken ergaben. Laut Anklage hatte der Angeschuldigte bereits im Oktober 1998 Bonds der Jean Frey AG für über 645 000 Dollar in diverse von ihm beherrschte Offshore-Firmen verschoben. Bis Mitte 1999 zweigte er weitere Millionenbeträge aus der Pensionskasse an eigene Gesellschaften ab.

Der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst. Er habe die Gelder treuhänderisch verwaltet und rund eine Million Franken davon parkiert, sagte er im April 2005 vor dem Bezirksgericht Zürich. Die restlichen vier Millionen habe er bei Hedge-Fonds-Geschäften verloren. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Bezirksgericht verurteilte ihn aber wegen mehrfacher Veruntreuung und Geldwäscherei zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren. Der Angeklagte erhoffte sich am Mittwoch mehr Erfolg am Zürcher Obergericht. Dieses sah jedoch keinen Anlass, das erste Urteil aufzuheben. Es sprach von einer hohen kriminellen Energie des Angeklagten und bestätigte den Entscheid umfassend. Der Angeklagte muss zudem den angerichteten finanziellen Schaden zurückzahlen.