Content:

Dienstag
20.01.2009

Ex-Armeechef Roland Nef will nicht, dass die Einstellungsverfügung seines Nötigungsverfahrens publik gemacht wird. Er hat bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Rekurs gegen die für Mitte Januar geplante Offenlegung eingereicht. Nefs Anwalt, Bernhard Rüdy, bestätigte eine entsprechende Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Dienstag. Nef wolle vermeiden, dass die Geschichte erneut mit allen Details aufgewärmt werde. «Es geht hier um Persönlichkeitsschutz», sagte Rüdy auf Anfrage.

Mehrere Medien hatten bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein Gesuch um Einsicht gestellt. Staatsanwalt Hans Maurer willigte im Dezember 2008 ein und kündigte an, die Einstellungsverfügung Mitte Januar publik zu machen. Nur den Namen der Ex-Freundin sowie einige nur sie betreffende Passagen werde er streichen. Den Rekurs von Roland Nef und dessen Ex-Freundin gegen die Publikation wies die Staatsanwaltschaft ab, weshalb sich Nef nun an die Oberstaatsanwaltschaft wendet. Der am vergangenen Freitag eingereichte Rekurs hat laut Rüdy aufschiebende Wirkung. Wann mit einem Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft gerechnet werden kann, ist unklar.

Rüdy sieht reelle Chancen, dass die Verfügung unter Verschluss bleiben wird. «Verfahren, die eingestellt wurden, unterstehen einer höheren Geheimhaltung als solche, die zu einem Prozess führen», erklärte er. Dies sei in der Verfassung so festgehalten. Staatsanwältin Judith Vogel hatte das Verfahren gegen Roland Nef im Herbst 2007 eingestellt. Der Einstellungsverfügung war eine Wiedergutmachungszahlung von Nef an seine Ex-Freundin vorausgegangen. Wie hoch diese Zahlung war, ist unbekannt. Zu diesem Zeitpunkt war Nef bereits zum Armeechef ernannt worden.

Der Fall Nef beschäftigt bald auch das Zürcher Bezirksgericht. Der Fahnder der Stadtpolizei Zürich, der die Akten des Falls der «SonntagsZeitung» zugespielt haben soll, steht ab dem 18. März vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Amtsgeheimnisverletzung vor.