Zwei junge Italiener müssen für den Rest ihres Lebens aufs Telefonino verzichten. Das beschloss das Römer Kassationsgericht in dritter und letzter Instanz. Die beiden Jugendlichen hatten ihre Exfreundinnen monatelang mit SMS und Telefonanrufen verfolgt. Mit dem Präzedenzurteil wollen die italienischen Richter das Stalking - die Verfolgung von Personen unter anderem mit Telefonanrufen und Drohungen - bekämpfen. Die beiden verurteilten Jugendlichen aus der norditalienischen Stadt Vicenza hatten sich mit dem Ende ihrer Beziehungen nicht abgefunden. Tag und Nacht hatten sie per Handy ihre Exfreundinnen belästigt, sie mit dem Tod bedroht und Obszönitäten über das Mobilfunknetz geschickt.
Erstinstanzlich hatte ein Richter die Handys der Burschen beschlagnahmt. Diese Massnahme zeigte allerdings keine Wirkung. In zweiter Instanz verbot dann ein Gericht den Mobilfunkgesellschaften, Verträge mit den beiden Verurteilten abzuschliessen. Freunde oder Verwandte, die den Jugendlichen ihr Telefon ausleihen, machen sich mitverantwortlich, betonte der Richter. Das Kassationsgericht bestätigte sein Urteil.
Mittwoch
24.03.2004