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Mittwoch
22.06.2011

Die frühere ARD-Nachrichtensprecherin Eva Herman hat einen Rechtsstreit mit der Axel Springer AG um die Berichterstattung über eine umstrittene (vermeintlich) nazifreundliche Äusserung verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in Karlsruhe, dass das «Hamburger Abendblatt» die 2007 bei einer Pressekonferenz getätigte Äusserung der Buchautorin zur Rolle der Familie, zur Nazi-Zeit und zur 68er-Bewegung «weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben» habe. Die Äusserung lasse, so der Bundesgerichtshof, «im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stossrichtung» nur die Deutung zu, die das «Hamburger Abendblatt» ihr beigemessen habe.

Die von Eva Herman geltend gemachten Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterlassung und Richtigstellung wurden vom Bundesgerichtshof abgewiesen, das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aufgehoben. Dieses hatte die Axel Springer AG im Juli 2009 zu 25 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil die Zeitung die umstrittene Äusserung nicht richtig wiedergegeben habe.

Entsprechend gross war die Freude bei Axel Springer. «Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äusserungen hinnehmen - alles andere liefe auf blossen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun», erklärte am Dienstag Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG.