Am Freitag hat der Europarat alle seine 46 Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, das Recht auf Gegendarstellung, das bis dato für Printmedien, Radio und Fernsehen gilt, zu erweitern. Es soll nun auch für Online-Kommunikationsmedien gelten, die journalistisch aufbereitete Informationen liefern. So betont der Europarat: «Das Recht auf Gegendarstellung ist insbesondere im Online-Bereich ein angemessenes Mittel, da angefochtene Informationen umgehend korrigiert und Antworten der Betroffenen einfach angefügt werden können.»
Die Empfehlung des Europarats betont insbesondere, dass, wenn angefochtene Informationen der Öffentlichkeit zugänglich bleiben und wenn ein Recht auf Gegendarstellung besteht, eine Link zwischen beiden Informationen eingefügt werden sollte, damit der Benutzer darauf aufmerksam gemacht wird, dass eine Antwort auf diese Information existiert.
Sonntag
19.12.2004