Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei erneut wegen Verstosses gegen die Pressefreiheit verurteilt. Die Strassburger Richter gaben am Dienstag einer Journalistin Recht. Sie war im Dezember 1995 in Istanbul wegen eines kurdenfreundlichen Artikels zu 16 Monate Haft verurteilt worden. Die Chefredaktorin der politischen Zeitschrift «Hedef» (Zielscheibe) hatte in dem Artikel unter anderem geschrieben, solange das «kurdische Volk sich nicht befreien kann, wird sich auch das türkische Volk nicht befreien können».
Dies wurde im erstinstanzlichen Urteil als «separatistische Propaganda» gewertet. In der Türkei wurde das Urteil dann aber im Jahr 2003, nach der Reform der Staatsicherheitsgerichte, für nichtig erklärt. Das Menschenrechtsgericht wies die Regierung in Ankara nun an, der Klägerin 6000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen. Erst vor einer Woche hatten die Strassburger Richter die Türkei in rund einem Dutzend Fällen verurteilt - unter anderem wegen schwerer Misshandlung von Festgenommenen durch Polizisten. Gerügt wurden auch Verstösse gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auf einen fairen Prozess und auf Schutz des Lebens. Siehe auch: Medienfreiheit im neuen Strafrecht in der Türkei eingeschränkt
Dienstag
27.09.2005