Die EU-Kommission hat gegen die Plattform X von Elon Musk eine saftige Geldbusse von 120 Millionen Euro verhängt. Es ist die erste «Nichteinhaltungsentscheidung» aufgrund des seit Februar 2024 geltenden Digital Services Act.
In ihrem Entscheid kritisiert die EU-Kommission unter anderem die Verwendung des «blauen Häkchens» für «geprüfte Konten» durch X. Damit täusche der Kurznachrichtendienst die User.
Auf X kann jeder zahlen, um den Status «überprüft» zu erhalten, ohne dass das Unternehmen ernsthaft überprüft, wer hinter dem Konto steht.
«Diese Täuschung setzt Benutzer Betrügereien aus, einschliesslich Identitätsbetrug sowie anderen Formen der Manipulation durch böswillige Akteure», schreibt die EU-Kommission dazu am Freitag.
Das Digital-Gesetz der EU schreibt zwar keine Verifizierung der Nutzer vor. Es verbietet Online-Plattformen jedoch zu behaupten, dass die Nutzer verifiziert wurden, obwohl es keine Verifizierung gegeben hat.
Auch mit dem sogenannten Ad Respository – einer Art Werbe-Archiv – ist die EU nicht zufrieden. Es erfülle nicht die Vorgaben des Digital-Gesetzes bezüglich Transparenz und Barrierefreiheit.
«Zugängliche und durchsuchbare Ad-Repositories sind für Forscher und die Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung, um Betrug, hybride Bedrohungskampagnen, koordinierte Informationsoperationen und gefälschte Werbung zu erkennen», schreibt die Kommission weiter.
Im Werbe-Archiv von X fehlten auch Informationen wie die, wer dafür bezahlt hat.
Elon Musk kann den Entscheid vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.



