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Donnerstag
03.03.2005

Der Umgang mit Rundfunkgebühren in Deutschland verstösst nach Auffassung der EU-Wettbewerbsbehörde zum Teil gegen EU-Recht. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF, wie «Spiegel Online» am Donnerstag berichtet. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat Deutschland offiziell aufgefordert, Aufgaben und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klarzustellen. Brüssel sei zu der «vorläufigen Auffassung gelangt, dass das gegenwärtige Finanzierungssystem ... nicht mehr in Einklang» mit EU-Recht stehe. Die EU-Wettbewerbsbehörde folgte damit weitgehend Beschwerden des Privatsenderverbandes VPRT. Die Privaten hatten bei der EU im April 2003 Beschwere gegen Beihilfeverstösse bei den Öffentlich-Rechtlichen eingelegt. Dabei geht es vor allem um die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF. Der VPRT kritisiert unter anderem, dass Angebote wie die WDR-Partnerschaftsbörse Liebesalarm.de kostenfrei seien. Andere kommerzielle Anbieter seien dadurch im Nachteil.

An Irland und die Niederlande ergingen ähnliche Schreiben. Die drei Mitgliedstaaten müssten die erforderliche Transparenz herstellen und Quersubventionen für Tätigkeiten vermeiden, «die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen», erklärte die Behörde. Mit der Untersuchung werde das Vorrecht der Mitgliedstaaten aber nicht in Frage gestellt, «öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren». Erforderlich seien aber Grundsätze für die Finanzierungsregelungen.

Diese Grundsätze müssen sich den Angaben zufolge auf eine «eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags, die Führung getrennter Bücher, so dass zwischen den öffentlich-rechtlichen und sonstigen Tätigkeiten unterschieden werden kann, und geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern» beziehen. Zudem müssten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nach wirtschaftlichen Grundsätzen ausgeübt würden.

Schliesslich fordert Kroes die Gründung einer unabhängigen nationalen Behörde, die die Einhaltung dieser Grundsätze überwacht. Die EU-Kommission habe bereits an Frankreich, Italien, Spanien und Portugal ähnliche Forderungen gestellt, woraufhin diese Mitgliedstaaten im Sinne Brüssels reagiert hätten. Mit den Beschwerden in Deutschland und den Niederlanden seien nun aber neue Fragen aufgeworfen worden, wie etwa die Finanzierung der Online-Tätigkeiten. Dabei stelle Brüssel nicht in Frage, dass die Sender Online-Dienste als Teil der Grundversorgung anbieten. Umfang und Finanzierung dürfen aber nicht von den Anstalten geregelt werden, dies sei vielmehr Aufgabe des Staates.

Deutschland, Irland und die Niederlande haben nun die Möglichkeit, sich zu den Forderungen zu äussern. Leiten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Schritte ein, werde die Kommission den Fall zu den Akten legen, erklärte Kroes.