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Samstag
03.12.2005

Die EU-Justizminister haben sich am Freitag in Brüssel auf die Verpflichtung zur Speicherung der Verbindungsdaten der Telekommunikation geeinigt. Die Daten zum Internet- und Telefonverkehr sollen die Verfolgung schwerer Straftaten erleichtern. Der Kompromiss wurde erzielt, nachdem in vielen strittigen Punkten die Entscheidung an die Mitgliedstaaten delegiert wurde. Die Speicherdauer kann auf zwischen sechs Monate und zwei Jahre festgesetzt werden.

Dateninhalte, erfolglose Anrufe oder Bewegungsdaten bei Handygesprächen werden nicht gespeichert. Eine Erstattung von Kosten für die Telecom-Unternehmen ist nicht vorgeschrieben. Bereits wurde dieser Punkt seitens der Konservativen im EU-Parlament kritisiert, es wurde vor einem «Flickenteppich» gewarnt. Das Parlament muss dem Kompromiss noch zustimmen. Das EU-Parlament hatte sich bei der Liste der schweren Straftaten, bei denen die Datenspeicherung genutzt werden kann, auf diejenigen beschränken wollen, bei denen auch der EU-Haftbefehl zur Anwendung kommen kann.

Gemäss der deutschen Justizministerin Brigitte Zypries sollten auch mit Hilfe von Telekommunikationsleitungen begangene Straftaten verfolgt werden können, wie sie sagte. Dies betrifft etwa die Weitergabe von Kinderpornografie oder belästigende Telefonate
(Stalking). Die Einigung im Ministerrat kam mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen von Irland, Slowenien und der Slowakei zustande. Siehe auch: Telefondatenspeicherung in der EU umstritten und EU-Minister für Speicherung von Telefondaten zur Terrorabwehr