Die EU-Kommission will mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Werbeverbot für Tabakwaren in Deutschland erzwingen. Die Kommission beschloss am Mittwoch in Brüssel, eine entsprechende Klage gegen die deutsche Regierung einzureichen. Sie wirft Berlin vor, die Tabakwerbe-Richtlinie der EU nicht wie vorgeschrieben zum 31. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt zu haben. Die Richtlinie verbietet Tabakwerbung in Zeitungen, im Radio und im Internet. In Deutschland hatten Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, die Werbebranche, der Einzelhandel und die Tabakindustrie das Werbeverbot in Zeitungen, Radio und Internet scharf kritisiert. Es gefährde den Umsatz und Arbeitsplätze von mehr als 40 000 Kiosken, Tabakläden und Tankstellen.
In dieser Frage droht Berlin in einem anderen EuGH-Verfahren bereits eine Niederlage. Am 13. Juni hatte der Generalanwalt des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg empfohlen, eine deutsche Klage gegen das Tabak-Werbeverbot der EU abzuweisen. Daraufhin hatte der deutsche Verbraucherminister Horst Seehofer erklärt, die deutsche Regierung wolle das Werbeverbot zügig umsetzen und «unverzüglich» ein nationales Gesetz auf den Weg bringen. Die 2003 beschlossene Richtlinie der EU verbietet auch das Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen durch Zigarettenhersteller, beispielsweise von Formel-1-Autorennen. Kino- und Plakatwerbung bleibt erlaubt, weil sie als nicht grenzüberschreitend gilt.
Mittwoch
28.06.2006