Die EU-Kommission will mit einem Vorschlag für die Bekämpfung von Produktpiraterie den EU-Staaten erstmals Vorschriften für die nationalen Strafrechtsbestimmungen machen. EU-Justizkommissar Franco Frattini legte am Mittwoch in Brüssel einen Entwurf für eine Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums vor. Damit soll EU-weit die Bestrafung von Produktpiraten geregelt werden, die zunehmend Markenprodukte nachmachen und als echt verkaufen. Der Richtlinienvorschlag sieht eine Mindest-Geldstrafe von 100 000 Euro vor. In schweren Fällen soll auch eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren möglich sein.
Frattini bezog sich bei seinem Vorschlag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen September. Das höchste EU-Gericht hatte entschieden, die zur tatsächlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen strafrechtlichen Vorschriften fielen in die Zuständigkeit der Gemeinschaft. Der EU-Kommissar versicherte, er werde «behutsamen Gebrauch» von der Möglichkeit machen, in das Strafrecht der EU-Staaten einzugreifen. Doch Produktpiraterie sei nicht nur ein «fantastisches Geschäft» für die Täter, sondern zunehmend ein Delikt des organisierten Verbrechens.
Mittwoch
26.04.2006