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Dienstag
12.12.2006

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag die deutsche Klage gegen die europäische Tabakwerberichtlinie abgewiesen. Diese Richtlinie verbietet Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften, Radio und im Internet sowie das Sponsoring durch Tabakunternehmen im Radio. Deutschland ist der Auffassung, vorrangiges Ziel der Richtlinie sei der Gesundheitsschutz, für den die EU nicht zuständig sei. Der EuGH vertrat hingegen die Ansicht, mit dem Ziel der Harmonisierung im grenzüberschreitenden Mediengeschäft sei die Richtlinie ausreichend gerechtfertigt, die Europäische Union habe ihre Kompetenzen daher nicht überschritten. Der EuGH folgte der Europäischen Kommission, die eine «beträchtliche Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen» im grenzüberschreitenden Handel geltend gemacht hatte.

Das Urteil sei «praktisch bedeutungslos», kommentierte Piero Schäfer von Schweizer Werbung SW das Urteil am Dienstag. Das Parlament der Bundesrepublik habe ja kürzlich ähnliche Vorschriften erlassen, sodass sich durch die europäische Richtlinie inhaltlich nichts ändere. Auch auf die Schweiz habe der Luxemburger Spruch keine Auswirkungen. - Siehe auch EU mit Druck für Tabakwerbung in Deutschland und Deutsche Regierung will Tabakwerbeverbot schnell umsetzen