Im Streit um EU-Sanktionen gegen den weltgrössten Softwarekonzern Microsoft haben sich die Luxemburger EU-Richter hinter die Brüsseler Wettbewerbshüter gestellt. Microsoft müsse technische Einzelheiten für Konkurrenten offenlegen, damit deren Software für grosse Betriebsrechner mit dem Betriebssystem Windows vereinbar werde. Das urteilte das EU-Gericht der ersten Instanz am Montag in Luxemburg. Diese Frage war einer der Hauptstreitpunkte in dem Prozess. Das Gericht entschied zudem, dass die Kommission rechtmässig eine Busse von 497 Mio. Euro verhängt hatte, weil Microsoft das Multimedia-Abspielprogramm Media Player in sein Betriebssystem integriert hat.
Das US-Unternehmen hatte gegen Geldbussen und Auflagen geklagt, die die europäische Wettbewerbsbehörde vor drei Jahren verhängt hatte. Die EU-Kommission warf Microsoft vor, seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen auszunutzen und Konkurrenten aus den Märkten für Server-Software und Multimedia-Abspielprogramme zu drängen. Die EU hatte deshalb ein Rekordbussgeld von 497 Mio. Euro und später noch einmal 280,5 Mio. Euro verhängt, da Microsoft Auflagen zur Veröffentlichung von Daten nicht nachgekommen ist. Microsoft sieht sich zu Unrecht in seiner Geschäftstätigkeit behindert und klagte gegen die Schritte der Kommission.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) ist zufrieden, dass sich die EU-Wettbewerbsbehörde vor Gericht gegen Microsoft durchgesetzt hat. Faktisch werde dies auch Auswirkungen auf die Schweiz haben, erklärte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey. Microsoft habe gegenüber der Weko stets zugesichert, dass das Unternehmen in der Schweiz die gleichen Massnahmen umsetze wie in der EU. Aufgrund dieser Zusage hätte ein eigenes Verfahren keinen Sinn gemacht, fügte Ducrey hinzu.
Montag
17.09.2007