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Donnerstag
15.04.2004

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat den mutmasslichen Urheber einer Indiskretion über die von Bundesrat Christoph Blocher beantragte Subventionskürzung an Schweiz Tourismus eruiert. Es handelt sich um einen Bundesbeamten, dessen Informationen via die Walliser FDP an in die Medien gelangt sein sollen. «Es wird ermittelt wegen Amtsgeheimnisverletzung gemäss Artikel 320 des Strafgesetzbuches», sagte BA-Sprecherin Andrea Sadecky am Donnerstag zum Klein Report.

Im Laufe der nächsten Woche, so hofft Sadecky, soll die laut Personalgesetz erforderliche Ermächtigung vorliegen, das Verfahren an den zuständigen Eidgenössischen Untersuchungsrichter zu übergeben. Dafür zuständig wäre eigentlich das Justizdepartement von Bundesrat Christoph Blocher, das aber die direkt betroffene Amtsstelle ist. Deshalb soll die Einwilligung zum Verfahren von einem anderen Departement kommen.

Das Thema ist deshalb von grösserer Bedeutung, weil die Bundesanwaltschaft zur Zeit auch in einem weiteren Indiskretionsfall ermittelt. Es geht dabei um vertrauliche Dokumente aus der Klausursitzung des Bundesrats vom vergangenen 31. März zur Europapolitik, die über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt waren.