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Dienstag
13.01.2026

Medien / Publizistik

Am 3. Januar besuchte Bundesrat Beat Jans den Unglücksort in Crans-Montana und trat vor die Medien… (Bild: © Klein Report)

Am 3. Januar besuchte Bundesrat Beat Jans den Unglücksort in Crans-Montana und trat vor die Medien… (Bild: © Klein Report)

Ein paar Tage nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana veröffentlichte der Presserat ein Statement und mahnte zur Rücksichtsnahme.

Wie kann die Privatsphäre der Opfer und der Angehörigen geschützt werden, wenn die Medien ihrer Arbeit nachgehen? Die Tragödie von Crans-Montana wirft viele Fragen auf und ist eine enorme journalistische Herausforderung.

Der Klein Report hat bei der Präsidentin des Presserats Susan Boos nachgefragt.

Welche konkreten Medienberichte haben den Presserat dazu gebracht, die Medien ganz pauschal zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung über die Opfer der Brandkatastrophe zu ermahnen?
Susan Boos: «Es waren nicht einzelne Medienberichte, die den Presserat zur Veröffentlichung der Medienmitteilung bewogen haben. Wir wollten präventiv in den medienethischen Diskurs einsteigen und an die Grundregeln erinnern – das erscheint uns sinnvoller, als nachher rügen zu müssen. Bei solchen Tragödien sind Medienschaffende mit schwierigen Fragen und Situationen konfrontiert. Zudem stellt sich ein medialer Wettbewerb ein, der JournalistInnen unter Druck setzt, Grenzen zu überschreiten. Insbesondere wenn noch diverse ausländische Medien anwesend sind, die bezüglich Medienethik ganz andere Gepflogenheiten kennen und zum Beispiel viel lockerer Namen oder Bilder von Opfern oder Trauernden publizieren.»

Sind bereits Beschwerden wegen der Berichterstattung über Crans-Montana beim Presserat eingegangen?
Susan Boos: «Ja, aber es ist noch zu früh, um Genaueres zu sagen.»

Wie kann man aus Sicht des Presserats emotional berichten, ohne die Privatsphäre der Opfer zu verletzen?
Boos: «Eine einfache Antwort gibt es nicht. Es gibt Opfer oder Angehörige, die in Ruhe gelassen werden möchten, das müssen Medien selbstredend respektieren. Andere haben das Bedürfnis, darüber öffentlich zu sprechen und sich abbilden zu lassen. Es ist aber auch möglich, dass sich Betroffene an einem gewissen Punkt zurückziehen und nicht mehr mit den Medien zu tun haben möchten, weil es ihnen zu viel wird – auch das muss man respektieren. Niemand darf zu Aussagen genötigt werden, insbesondere. Das gilt ganz speziell für Personen, die sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befinden. Am einfachsten ist es, wenn sich Medienleute selber fragen: Was würde ich wollen, wenn ich oder meine Liebsten in dieser Situation wären?»

Gibt es aus Ihrer Sicht typische «Fehler», die Redaktionen in solchen Situationen immer wieder machen?
Boos: «Zum Beispiel wird identifizierend berichtet, obwohl es kein öffentliches Interesse gibt, dies zu tun und die Betroffenen oder Angehörigen auch nicht eingewilligt haben. Oft werden bei der Onlineberichterstattung ’Fehler’ auf der Bildebene gemacht. Man geht über die Grenzen hinaus, weil man weiss, dass damit Clicks generiert werden können.»

Wird über die Tragödie in Crans-Montana anders berichtet als über frühere Katastrophenfälle?
Boos: «Es ist alles noch schneller geworden. Sofort schwemmten private Bilder und Aufnahmen die Social-Media-Kanäle. Zudem waren sehr schnell sehr viele Journalisten und Journalistinnen vor Ort – auch aus dem Ausland, die alle ihre Statements und Bilder brauchten. Das baut einen enormen Druck auf: Auf Überlebende, Angehörige, aber auch auf Opfer oder Behörden. Alle sollten etwas sagen, obwohl man am Anfang noch gar nicht genau wusste, was Sache ist. Das ist nicht neu, passiert aber noch schneller und noch dichter als früher. Und auf fast unüberschaubar vielen Kanälen.»

Wie beurteilen Sie den Druck, den die sozialen Medien auf Redaktionen ausüben, schnell zu berichten?
Susan Boos: «Der ist enorm hoch. Umso sorgfältiger muss man mit dem Material umgehen und sich immer fragen, ob es ein öffentliches Interesse gibt, die Informationen weiter zu geben und ob sie überprüfbar sind. Das ist in der heutigen Zeit gerade die grosse Chance des Journalismus: Die Glaubwürdigkeit und das Wissen, dass jemand die Inhalte überprüft und nach den journalistischen Regeln kuratiert hat – diese Glaubwürdigkeit dürfen wir nicht verspielen. Deshalb ist der medienethische Diskurs auch so wichtig.»

Welche Kriterien sollten bei der Auswahl von Bildern aus Sicht des Presserats im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana beachtet werden?
Susan Boos: «In der Richtlinie zum Journalismuskodex heisst es: ’Fotografien und Fernsehbilder von Unglücksfällen, Katastrophen und Verbrechen müssen die Menschenwürde respektieren und darüber hinaus die Situation der Familie und der Angehörigen der Betroffenen berücksichtigen.’ Als Grundsatz gilt zum Beispiel: Keine Nahaufnahmen von traumatisierten Menschen und Opfern. Keine Bilder von Opfern, die schwerer verletzt sind.»

Der Fall Crans-Montana am 1. Januar 2026 ist insofern auch eine Herausforderung, weil sehr viele junge Menschen betroffen waren, die fast in Echtzeit Videos posteten.
Boos: «Das stimmt, es gab sehr viel schwieriges Bildmaterial – entsprechend hoch war die Herausforderung, dieses Material sorgfältig zu sichten und einzuordnen. Medien müssen sich sehr gut überlegen, was sie warum weiterverbreiten. Aber das ist unser Job.»

Was kann der Presserat Neueinsteigern in den Journalismus dazu raten?
Susan Boos: «Nehmt den Ratgeber ’So arbeiten Journalistinnen und Journalisten fair’ zur Hand. Da gibt es ein Kapitel ’Wie berichte ich respektvoll über Unfälle, Kriege, Katastrophen?’. Da sind die Grundregeln auf wenigen Zeilen erklärt und veranschaulicht. Der Ratgeber ist online abrufbar, leider digital noch nicht optimal aufbereitet, auch sind die Beispiele etwas veraltet (wir arbeiten an einer Aktualisierung). Für die Debatte ist er aber immer noch sehr hilfreich und eingängig.»

Viel Video-Material auf Social Media ist nicht nur für die ermittelnden Behörden zugänglich. Es entsteht verstärkter Druck auf die Behörden durch die Transparenz der Abläufe.
Susan Boos: «Zur Behördenseite können wir als Presserat nichts sagen.»

Gibt es bereits vergleichbare Fälle?
Boos: Wenn sich die Frage auf die Behördenarbeit bezieht, können wir auch dazu nichts sagen.

Wo können sich jüngere Journalistinnen und Journalisten vonseiten des Pressrates melden, wenn Sie mit der Berichterstattung zu so einem Inferno nicht zur Rande kommen?
Susan Boos: «Wenn Journalisten oder Redaktorinnen eine schwierige medienethische Frage haben, die sie selber nicht eindeutig beantworten können, dürfen sie sich gerne bei der Geschäftsstelle (medien@presserat.ch) melden. Medienethik hat viel mit Diskurs zu tun: Was darf man, was nicht und warum? Das muss man immer wieder ausloten. Im Kontext von Crans-Montana kamen auch entsprechende Anfragen. Zum Beispiel: Darf man den Namen eines erfolgreichen, jungen Sportlers nennen? Wenn der junge Mann schon sehr bekannt war und Angehörigen nichts dagegen einzuwenden haben, darf man.»