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Dienstag
09.05.2006

Die Brennstofffirma Agrola hat sich damit abgefunden, dass sie keine «grüne» Werbung mehr entlang der Autobahn machen darf. Die Firma verzichtet laut einer Mitteilung vom Dienstag darauf, einen Entscheid des Berner Verwaltungsgericht an das Bundesgericht weiterzuziehen. Die aus Raps und Weizen bestehende 5000 Quadratmeter grosse Feldwerbung an der A1 beim Grauholz war im Sommer 2005 von der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) aus Sicherheitsgründen verboten worden, weil das eidg. Strassenverkehrsgesetz Reklamen entlang von Autobahnen verbiete. Agrola wollte mit ihrem Weiterzug an das Verwaltungsgericht eine Gleichbehandlung aller Feldwerbungen erreichen. Die Kantone beurteilen die Rechtslage unterschiedlich. - Siehe auch: Kanton Bern: Aus für «grüne» Werbung an der Autobahn