Die schweizerdeutsche Moderation in der Wettersendung «Meteo» des deutschsprachigen Schweizer Fernsehens (SF) verletzt das Programmrecht nicht. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. «Meteo» wird seit einigen Monaten nicht mehr auf Hochdeutsch, sondern auf Schweizerdeutsch moderiert. Dagegen ging bei der UBI eine Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer kritisierte, Gebührenzahler, die Mundart nicht verständen, würden dadurch ausgegrenzt.
Das Programmrecht der SRG sehe in der Tat vor, dass in wichtigen, über die Sprach- und Landesgrenzen hinausgehenden Informationssendungen in der Regel die Hochsprache zu verwenden sei. Die UBI war sich einig, dass es sich bei «Meteo» um eine wichtige Informationssendung handle. Insbesondere die Ausstrahlung um 19.55 Uhr verfüge über ein sehr grosses Publikum. Allerdings erfülle «Meteo» laut UBI nicht alle in der Konzessionsbestimmung erwähnten Kriterien. So bestehe kein sprach- oder gar länderübergreifendes Interesse an der Sendung. Zudem gebe es auch Gründe, die ohnehin eine Ausnahme von der Hochspracheregel rechtfertigten.
Die wesentlichen Informationen seien nämlich ohne weiteres auch für Zuseher verständlich, die die Moderation nicht verstünden. Praktisch alle Aussagen würden mit allgemein verständlichem Bildmaterial illustriert, zum Beispiel mit Satellitenbildern, Temperaturangaben oder Wettersymbolen. Deshalb werde die Programmpflicht nicht verletzt. In ihrem Entscheid weist die UBI allerdings darauf hin, dass die zunehmende Verwendung von Mundart in SF-Sendungen nicht ganz unproblematisch sei. Zwar seien die Dialekte ein Ausdruck der kulturellen Identität. Ihre Verwendung erschwere aber den Zusammenhalt mit Anderssprachigen und das Verständnis für dieselben.
Donnerstag
24.08.2006