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Dienstag
08.05.2012

Während der Rest der Schweiz über den Zweitwohnungsbau diskutiert, gibts in Grindelwald noch immer rote Köpfe wegen des Erstwohnungsbaus.

Der «Berner Oberländer» hatte gross darüber berichtet, dass das Bruderpaar Peter und Rudolf Roth den Gemeindebehörden vorwerfe, in insgesamt 90 Fällen gegen den Erstwohnungsanteilplan verstossen zu haben. Da sie falsch zitiert worden seien, verlangten die beiden eine Gegendarstellung und gelangten in der Sache auch an den Presserat.

Dieser lehnte die Beschwerde gegen den «Berner Oberländer» ab; mit seinen Veröffentlichungen habe das Blatt die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.