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Dienstag
23.05.2006

In der Schnüffelaffäre des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) gegen Journalisten hat ein deutsches Gericht ein erstes Urteil gefällt. Das Berliner Verwaltungsgericht habe es der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, verboten, den so genannten Schäfer-Bericht zu veröffentlichen, soweit darin personenbezogene Informationen über das vom BND ausspionierte Opfer, den betroffenen «Focus»-Redaktor Josef Hufelschulte, enthalten sind. Dies teilte der Burda-Verlag als Herausgeber des Magazins «Focus» am Dienstag mit. Die einstweilige Anordnung stütze sich auf die drohende Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Die Burda-Mitteilung zitiert «Focus»-Chefredaktor Helmut Markwort wie folgt: «Focus begrüsst die Entscheidung des Gerichts, weil damit deutlich wird, dass Journalisten die Opfer der BND-Schnüffeleien sind, und vor einer zweiten Diffamierung durch eine Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden müssen.» - Mehr dazu: Veröffentlichung des BND-Spitzelberichts verlangt, Ex-BND-Direktor führte angeblich Journalisten als Quellen und Deutscher Bundesnachrichtendienst bespitzelte Journalisten in grossem Stil