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Freitag
13.06.2008

Für deutsche Jugendliche wird der Zugang zu Filmen und Computerspielen erschwert, die Gewalt verherrlichen. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin die Auflagen für derartige Killerspiele erhöht. Unter dem Stichwort Jugendschutz gelten jetzt erweiterte Kriterien, nach denen Killerspiele als jugendgefährdend auf dem Index landen. Die Hinweise auf Altersbeschränkungen müssen auf CDs und DVDs künftig grösser aufgedruckt werden, damit sie beim Kauf auf den ersten Blick ins Auge fallen.

Abgelehnt wurde indes ein ursprünglicher Vorschlag von Jugend- und Familienministerin Ursula von der Leyen, den Einsatz jugendlicher Testkäufer vorzusehen. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen. SPD und Opposition wehrten sich dagegen. Die Entscheidung über den Einsatz von jugendlichen Testkäufern bleibt damit weiter den Bundesländern überlassen.

Auch in der Schweiz wird über den Zugang von Jugendlichen zu Killerspielen diskutiert. Im schweizweit ersten Strafverfahren gegen den Verkauf von gewalttätigen Computerspielen wurde am Montag der Geschäftsführer einer Media-Markt-Filiale im Raum Bern freigesprochen. - Siehe auch: Mediamarkt-Chef wegen Verkaufs von Videospielen freigesprochen