Ernst August Prinz von Hannover ist seit vergangener Woche rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nun hat er doch Revision eingelegt - obwohl die Frist längst verstrichen ist. Seinem Anwalt war eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung entgangen, wie Spiegel.de am Mittwoch berichtet. Seinen Antrag, das Fristversäumnis ungeschehen zu machen, habe der Anwalt damit begründet, dass er die gesetzliche Neuregelung nicht gekannt habe, sagte eine Gerichtssprecherin. Anders als im Zivilrecht gingen im Strafrecht Versäumnisse von Anwälten nicht automatisch zu Lasten ihrer Mandanten. Möglicherweise muss der Prozess jetzt neu aufgerollt werden. Über den Antrag wird das zuständige Oberlandesgericht Celle aber frühestens im Februar entscheiden. Bis dahin bleibt der Prinz einstweilen vorbestraft.
Der Prinz von Hannover wurde am 25. November vom Landgericht Hannover verurteilt. Nach dem Richterspruch hatte der Adelige in Kenia in alkoholisiertem Zustand einen Hotel- und Discobesitzer mit einem Schlagring verprügelt und ihn schwer verletzt. Ernst August musste nicht persönlich vor Gericht erscheinen, weil das Verfahren auf Strafbefehle zurückging, gegen die der Welfenprinz Einspruch eingelegt hatte.
Mittwoch
08.12.2004