Die holländische Staatsanwaltschaft hat den Mord am Regisseur Theo van Gogh als Terrorakt bezeichnet: Der angeklagte Mohammed B. habe «in terroristischer Absicht gehandelt», sagte Staatsanwalt Frits van Straelen am Dienstag im Gericht in Amsterdam. Der 27-jährige Niederländer marokkanischer Herkunft sei Mitglied einer islamistischen Terrororganisation, der so genannten Hofstadgroep, erklärte er weiter. Der Angeklagte müsse Helfer gehabt haben, doch eine Tatbeteiligung sei ausser ihm niemandem nachzuweisen.
Die Einstufung einer Straftat als terroristisch wirkt strafverschärfend. Prozessbeobachter erwarteten, dass der Staatsanwalt am Ende seines mehrstündigen Plädoyers eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert. Der Staatsanwalt betonte, es gehe in dem Verfahren nicht um den Islam, sondern um freie Meinungsäusserung und Toleranz. Der ermordete van Gogh habe sich mit seiner Kritik am Islam häufig an der Grenze des Zulässigen bewegt, diese aber nicht überschritten.
Der Angeklagte hatte gestanden, van Gogh am 2. November 2004 auf offener Strasse mit Schüssen und Messerstichen getötet zu haben, sich aber nicht weiter dazu geäussert. Die Tat hat er nach Überzeugung der Ermittler aus religiösem Hass begangen. Ihm werden ausserdem versuchter Mord an Polizisten und Passanten sowie Todesdrohungen gegen mehrere Politiker vorgeworfen. Bei einer lebenslangen Haftstrafe gibt es in den Niederlanden keine vorzeitige Entlassung.
Dienstag
12.07.2005