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Mittwoch
05.05.2004

Die Untersuchung der Pleite von Leo Kirchs Medienkonzern führt nun auch in die Schweiz: Das Bundesgericht in Lausanne hat einem Rechtshilfegesuch stattgegeben, wonach nun die Münchner Staatsanwaltschaft ein Schweizer Nummernkonto von Kirchs Ehefrau bei der Credit Suisse genauer unter die Lupe nehmen darf, wie das Nachrichtenmagazin «Stern» in seiner neusten Ausgabe mitteilt. Die Staatsanwaltschaft München I hatte das Rechtshilfebegehren im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Leo Kirch und zwei Mitverdächtige wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs eingereicht. In der ersten und zweiten Instanz war dem Begehren bereits stattgegeben worden. Die Beschuldigten hatten gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich beim Bundesgericht aber Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben.

Wie aus dem «Stern»-Bericht hervorgeht, ist das Konto für die Münchner Staatsanwaltschaft von Bedeutung, weil sie aus den Kontenbewegungen eventuell ein Motiv für die vermutete Urkundenfälschung ableiten könnte. Im Zusammenhang mit einem Kredit für Kirchs Formel-1-Geschäfte seien Millionenbeträge über das Nummernkonto gelaufen. Die Ermittlungen hätten zudem einen Zusammenhang zwischen dem Konto und der Faller-Stiftung in Liechtenstein ergeben. Die Stiftung hatte demnach Ende 2002 einen Kredit der Formel Eins Beteiligungs GmbH bei der Credit Suisse in Höhe von rund 120 Mio. Dollar beglichen. Den Ermittlungen zufolge wurde dieser Betrag später wieder an das Konto der Stiftung überwiesen, unter anderem von Ruth Kirchs Nummernkonto. Bislang ist ungeklärt, ob möglicherweise Kirch selbst hinter der Faller-Stiftung steht.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld kündigte in München gegenüber der Nachrichtenagentur dpa an, auch in Liechtenstein ein Rechtshilfeersuchen einzureichen. Das Begehren werde gestellt, sobald die Schweizer Ermittlungsergebnisse in München vorlägen. Die Unterlagen werden in zwei Wochen in München erwartet. In der Folge soll die Herkunft des Geldes ermittelt werden. Zum Vorwurf der Urkundenfälschung könnte dann der Vorwurf der Steuerhinterziehung hinzukommen, sagte Schmidt-Sommerfeld. Alles zur Kirch-Pleite im Archiv