Content:

Montag
30.10.2006

Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) hat der 3G Mobile AG (Telefónica) die UMTS-Lizenz wegen Verletzung der Konzessionsbestimmungen zu Recht entzogen. Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Gesellschaft abgewiesen. Die vom spanischen Telecom-Konzern Telefónica kontrollierte 3G Mobile AG hatte im November 2000 für 50 Mio. Franken eine landesweite UMTS-Konzession ersteigert. Mitte 2002 legten die Spanier aber ihre Projekte in der Schweiz, Deutschland, Italien und Österreich auf Eis.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) kam 2005 im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens zum Schluss, dass 3G Mobile ihre in der Konzession festgelegte Versorgungspflicht verletzt habe, indem sie keine Infrastruktur aufgebaut hätte. Sie hätte bis Ende 2004 mindestens 50 Prozent der Schweizer Bevölkerung abdecken müssen. Die ComCom entzog der Firma deshalb im vergangenen April die Konzession entschädigungslos. Zudem lehnte es die ComCom in ihrem Entscheid ab, die verletzten Konzessionsbestimmungen aufzuheben oder die Konzession auf eine oder mehrere der bestehenden UMTS-Konzessionärinnen Swisscom, Orange und Sunrise zu übertragen. - Zur Erinnerung: Telefónica reicht Rekurs beim Bundesgericht ein