Aus der Bundeskasse fliessen Jahr für Jahr etwa 1 Million Franken als Finanzhilfen an die Aus- und Weiterbildung von Radiojournalisten und TV-Journalistinnen.
Im Rahmen seines «Entlastungspakets» will der Bundesrat diese Subventionen ab 2027 kürzen.
Der Zustupf aus der Bundeskasse sei «im Verhältnis zum Aufwand der Subventionsempfänger tief und ist deshalb keine Voraussetzung für das Angebot einer zielgerichteten Aus- und Weiterbildung», begründet die Landesregierung in ihrer Botschaft zum «Entlastungspaket 27» die Streichung.
Die mehrjährigen Leistungsvereinbarungen sollen gekündigt werden. «Die Programmschaffenden bezienungsweise ihre Arbeitgeber müssen künftig selbst für ihre Aus- und Weiterbildung aufkommen», schreibt der Bundesrat in der 121-seitigen Botschaft.
Die Sparmassnahme trifft die Radio- und TV-Sender, den Presserat oder das Medienausbildungszentrum MAZ in Luzern in unterschiedlichem Umfang.
Laut einer Liste des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), auf der die bewilligten Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden fürs 7. Subventionsjahr von August 2022 bis Juli 2023 gelistet sind, versammelt allein das Medienausbildungszentrum MAZ mit 449’575 Franken ungefähr einen Drittel des Gesamtbetrags auf sich.
An zweiter Stelle liegt der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch mit noch 51’729 Franken, gefolgt vom Verband Radios Régionales Romandes mit 42’160 Franken. Der Schweizer Presserat bekam 39’800 Franken, die Schule für angewandte Linguistik 20’000 Franken.
Konzessionierte Lokalradios und Regional-TV-Sender mit Abgabenanteil sind insgesamt 29 aufgelistet. Sie erhielten zwischen 5’793 Franken (Radio BeO) und 40’000 Franken, wie unter anderem Canal Alpha, Radio 3Fach, Radio X oder toxic.fm.