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Donnerstag
26.06.2003

Ab 1. Juli 2004 müssen die Benutzer von Handy-Prepaid-Karten identifizierbar sein. Der Bundesrat will dem Departement Leuenberger genügend Zeit einräumen, um die neue Bestimmung zusammen mit Anbietern und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen. Die Identifikationspflicht bei Prepaid-Karten war vom Parlament ins Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Telefonverkehrs eingefügt worden, als es um die Ratifikation und Umsetzung zweier UNO-Übereinkommen gegen den Terrorismus ging: Die Anbieter müssen während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehung Name, Adresse und Beruf des Benutzers angeben können.

Diese Regelung wird damit begründet, dass vor allem Drogenkriminelle anonyme Prepaid-Karten verwenden und solche Karten aus der Schweiz nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft auch von Terroristen im Ausland benutzt werden. Die Anbieter stellt sie aber vor erhebliche Probleme, weshalb der Bundesrat das Inkrafttreten der Bestimmung auf Mitte 2004 hinausschob.