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Dienstag
02.12.2003

Die elektronische Signatur kann die eigenhändige Unterschrift ersetzen. Der Nationalrat hat sich am Dienstag bei der Beratung des entsprechenden Bundesgesetzes mit 104 zu 64 Stimmen dem Ständerat angeschlossen. Die digitale Signatur funktioniert mit privaten und öffentlichen Schlüsseln. Anbieter von Zertifizierungsdiensten, deren Anerkennung das Gesetz regelt, garantieren die Zugehörigkeit eines Schlüssels zu einer Person. Anhand der Schlüssel soll sich der Empfänger eines elektronischen Dokumentes der Identität des Absenders vergewissern können.