Die Einstellungsverfügung wegen Nötigung gegen den früheren Armeechef Roland Nef soll publik werden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft will Auskunft geben, weshalb das Strafverfahren eingestellt wurde. Der «Beobachter online» hatte darüber berichtet. Verschiedene Medien hatten nach Auskunft von Staatsanwalt Hans Maurer ein Gesuch gestellt, um Einsicht in die Einstellungsverfügung zu erhalten. Die Einwände von Nef und von seiner Ex-Partnerin gegen die Veröffentlichung wurden abgewiesen.
Wenn Nef und seine Ex-Partnerin keine Beschwerde bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft führen, werde er die Einstellungsverfügung Mitte Januar publik machen, sagte Maurer. Er werde den Namen der Ex-Freundin und einige wenige nur sie betreffende Passagen streichen. Nef wehrte sich gegen die Veröffentlichung der Einstellungsverfügung zum Strafverfahren, weil seiner Ansicht nach das öffentliche Interesse daran fehle. Der Armeechef stehe «als einer der wichtigsten Akteure im Zusammenhang mit dem staatlichen Gewaltmonopol» klarerweise im öffentlichen Interesse, findet Maurer. Er müsse sich in dieser Position «zudringliche Recherchen, auch wenn diese allenfalls sein Vorleben betreffen, gefallen lassen».
Donnerstag
18.12.2008