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Mittwoch
30.08.2023

Medien / Publizistik

265-seitige Monsterklage beigelegt...

265-seitige Monsterklage beigelegt...

«UBS und Inside Paradeplatz einigen sich über die Klage der Credit Suisse» titelte am Dienstag der Finanz-Blog «Inside Paradeplatz» in einem Beitrag, in dessen Zentrum er selbst steht. Der Fall hatte für viel Wirbel gesorgt.

Hintergrund der Streitsache war die intensive Berichterstattung des Blog-Inhabers Lukas Hässig zu dem sich damals abzeichnenden Niedergang der Credit Suisse.

Hinzu kam die Publikation der damit verbundenen Leserkommentare mit teilweise persönlichkeitsverletzenden Inhalten auf der Website. In der Folge deckte die einstige Schweizer Grossbank den Journalisten im vergangenen Dezember mit einer 265-seitigen Monsterklage ein. In der massiven Zivilklage, die von Daniel Glasl von der Kanzlei Bratschi eingereicht wurde, beanstandete der Anwalt 29 Artikel von Lukas Hässig und 287 Leserkommentare zu rund 50 Berichten.

Mit dem Vergleich konnte der Zwist mit der UBS, die unterdessen die Credit Suisse übernommen hat, nun beigelegt werden.

Auf seinem Finanzblog schreibt Inhaber Lukas Hässig am Dienstag: «Im Rahmen eines Vergleiches vom 24. August 2023 vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich hat Inside Paradeplatz zahlreiche Leserkommentare gelöscht und drei Passagen in zwei Publikationen gelöscht beziehungsweise angepasst. Die übrigen Ansprüche wurden im Rahmen dieses Vergleichs fallengelassen. Inside Paradeplatz verpflichtet sich, Leserkommentare vorgängig sorgfältig zu prüfen und keine Persönlichkeitsverletzungen gegen die Klägerinnen zuzulassen. Für die durch die Publikation von Leserkommentaren erfolgten allfälligen Verletzungen drückt Inside Paradeplatz sein Bedauern aus».

Der gerichtliche Vergleich kann als wegweisender Entscheid gewertet werden. So nimmt dieser die digitalen Medien im Umgang mit Hate Speech oder Abweichungen von der sogenannten «Nettiquette» ebenso in die Verantwortung wie Verlage mit ihren gedruckten Publikationen.