Betroffene müssen nicht jedes Mal neu angehört werden, wenn gegen sie erhobene schwere Vorwürfe wieder publiziert werden. Dies hält der Schweizer Presserat in einer Stellungnahme zu einer Beschwerde fest, die sich gegen zwei Berichte im mittlerweile eingestellten Nachrichtenmagazin «Facts» gewendet hatte. «Facts» hatte Ende August und Anfang September 2006 über das umstrittene Geschäftsgebaren von Pensionskassenmanagern berichtet. Eine Beschwerde eines dieser Manager hat der Presserat in allen Punkten zurückgewiesen. In seiner Begründung sagt der Presserat, das berufsethische Prinzip der Anhörung bei schweren Vorwürfen werde überspannt, würde man bei jeder neuen Erwähnung publizierter Vorwürfe eine erneute Anhörung des Betroffenen als zwingend erachten. Dies gelte insbesondere, wenn die bereits veröffentlichten Vorwürfe in Form einer kurzen Rückblende gerafft dargestellt würden. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23300.htm
Mittwoch
05.09.2007