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Donnerstag
22.03.2007

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am Donnerstag zwei Studien veröffentlicht, wonach Journalistinnen und Journalisten privater Radio- und TV-Stationen in der Schweiz vor allem jung, formal und journalistisch eher bescheiden gebildet und unterdurchschnittlich entlöhnt seien. Weil diese Untersuchungen dem Bakom «bei der Formulierung der Leistungsaufträge im Rahmen der Neukonzessionierung der privaten Radio- und Fernsehstationen» dienen sollen, wie es ausdrücklich betont, ist die Branche entsprechend aufgeregt. Es seien «fragwürdige Studien», die «wenig aussagekräftig» seien, wehrte sich der Verband Schweizer Privatradios (VSP) am Donnerstag. Er könne sich «nicht vorstellen, dass sie die Basis bilden werden für die Formulierung der künftigen Leistungsaufträge an Privatradios und -fernsehen», findet VSP-Präsident Jürg Bachmann nicht zu Unrecht.

Die Angestellten von privaten Sendern erzielen laut einer der beiden Studien ein durchschnittliches Einkommen von 5200 Franken (für Vollzeitstelle). 15 Prozent verdienen indes mehr als 6000 Franken (einige sogar 10 000 und mehr), aber 56 Prozent unter 4000 Franken.

In ihrem Selbstverständnis orientieren sich Lokalmedien laut Studie «primär an der Zufriedenheit ihres Publikums bzw. an den Interessen des Gemeinwohls». Sie seien in ihrer Tätigkeit erwartungsgemäss auf den lokalen/regionalen Raum konzentriert. Ihre Berichterstattung charakterisieren sie primär als neutral und unabhängig, als schnell und aktuell. Weniger relevant seien dagegen die Qualitätssicherung sowie die Meinungs- und Themenvielfalt. Strukturen der Qualitätssicherung (z. B. Sendungsplanung, Sendungskritik, Dokumente wie publizistische Leitbilder, Redaktionsstatute) seien zwar bei vielen Sendern vorhanden, eine kontinuierliche Qualitätssicherung finde indes kaum statt.

Mit diesen Ergebnissen habe das Bakom «keinerlei Aspekte» erarbeitet, die «tauglich wären für die Umschreibung von Leistungsaufträgen», reagiert der Privatradioverband. Es handle sich vielmehr weitgehend um eine Fortschreibung einer bereits vor etwa zehn Jahren gemachten quantitativen Abfrage. Anstrengungen der Privatradios zur Ausbildung junger Medienschaffender seien «in keiner Weise berücksichtigt» worden. Der VSP begrüsse es, dass das neue RTVG Leistungsaufträge vorsieht und halte die Definition von qualitativen Kriterien grundsätzlich für machbar. Dieser Prozess müsse allerdings breit abgestützt sein und der Realität der Privatradiostationen Rechnung tragen.