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Donnerstag
04.09.2025

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Konfusion total. In der Abstimmung über den Eigenmietwert zeigt der Bund, was ein kommunikatives Eigentor ist. Bei der entscheidenden Frage versteht der Normalbürger «Bahnhof».

Die Lösung des Rätsels ausformuliert: Am 28. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung nicht direkt über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab, sondern über die Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften. Erst wenn Volk und Stände dieser neuen Steuer zustimmen, fällt im Gegenzug der Eigenmietwert weg.

Die komplizierte Formulierung der Abstimmungsfrage sorgt für Irritationen, da der Eigenmietwert darin nicht erwähnt wird – obwohl die öffentliche Debatte seit Wochen fast ausschliesslich um dessen Abschaffung geht.

Die Bundeskanzlei äusserte sich auf Anfrage des Klein Reports zu möglichen Missverständnissen: «Abgestimmt wird über den Bundesbeschluss über die kantonale Liegenschaftssteuer, über eine Verfassungsbestimmung. Gegen das Gesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, das die Besteuerung des Eigenmietwerts aufhebt, wurde kein Referendum ergriffen; somit wird nicht über diesen Erlass abgestimmt».

Die Abstimmungsfrage müsse den zum Entscheid vorgelegten Erlass eindeutig bezeichnen. Deshalb stütze sie sich immer auf den offiziellen Titel der Abstimmungsvorlage, so wie das Parlament diesen verabschiedet habe.

Und weiter schreibt die Bundeskanzlei: «Der Begriff ’Eigenmietwert’ steht deshalb nicht auf dem Stimmzettel. Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist lediglich insofern Teil der Abstimmung, als dass das Gesetz rechtlich mit dem Bundesbeschluss verknüpft ist. Damit die Stimmberechtigten dies verstehen, wird in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates mehrfach deutlich erklärt, dass formal über den Bundesbeschluss über die kantonale Liegenschaftssteuer abgestimmt wird, dass der Ausgang der Abstimmung aber auch über die Abschaffung des Eigenmietwerts entscheidet. Deshalb wird der Eigenmietwert in den Abstimmungserläuterungen prominent erwähnt, beschrieben und eingeordnet».

Mit anderen Worten: Wer die Abstimmungserläuterungen nicht exakt liest, hat kaum eine Chance, den Durchblick zu erhalten.

Die Vorgeschichte: Das Parlament rang sieben Jahre um einen Kompromiss. Während Eigentümerverbände die Reform befürworten, kritisieren Gegner wie SP-Co-Präsident Cédric Wermuth die Vorlage als «handwerklichen Pfusch». Auch Vertreter von Bergkantonen, die von der neuen Steuer profitieren sollten, äussern Zweifel an deren Umsetzbarkeit.

Ob das Fehlen des Begriffs «Eigenmietwert» eher den Befürwortern oder Gegnern zugutekommt, ist offen. Klar ist: Die Abschaffung des Eigenmietwerts erfolgt – wenn überhaupt – nur über den Umweg der neuen Steuer.

Und hier noch eine Stütze des Klein Reports: Wer den Eigenmietwert abgeschafft haben will, muss «Ja» stimmen; wer ihn beibehalten möchte, legt ein «Nein» in die Urne.