Die innenpolitische Diskussion um die Einbürgerung der zweiten und dritten Generation von Ausländern zeigt seltsame Folgen.
Laut einer neuen Studie im Auftrag der Schweizerischen Migrationskommission sollen «Bio-Schweizer», das heisst Bürger, die per Geburt und Blutsrecht den Schweizer Pass besitzen, ihr Stimmrecht verlieren, wenn sie über Generationen hinweg im Ausland wohnen und/oder mehrere Pässe besitzen.
Der Präsident der Eidgenössischen Migrationskommission, Walter Leimgruber, gibt dem «Tages-Anzeiger» zu Protokoll: «Es ist seltsam, dass die Schweiz Menschen, die seit Generationen im Ausland leben, automatisch den Schweizer Pass in die Finger drückt und gleichzeitig bei Menschen, die seit zwei oder drei Generationen in der Schweiz leben, vergleichsweise hohe Hürden für die Einbürgerung aufstellt.»
Die Einbürgerung von Menschen in der Schweiz soll erleichtert werden, indem man den Auslandschweizern ihre Rechte wegnimmt. Dieses Demokratieverständnis der Studienleiter erstaunt. Ebenso mag das zeitliche Zusammenfallen der Publikation der Studie mit dem UN-Migrationspakt erstaunen. Dieser soll Einwanderung von Nicht-Schweizern zum Alltag machen und auch mehr Gleichstellung und Rechte für die Einwanderer bringen.
Die Studie der Eidgenössischen Migrationskommission sekundiert den UN-Migrationspakt, indem sie vorschlägt, den Auslandschweizern die politischen Rechte wegzunehmen.