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Dienstag
27.12.2005

Ein Ehrverletzungsprozess um den Begriff Abzocker vor dem Bezirksgericht Zürich hat ohne Urteil geendet. Zwischen einem Ex-Verwaltungsrat der Firma Distefora und einem Journalisten der «SonntagsZeitung» ist es zu einem Vergleich gekommen. Der Journalist musste sich vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen übler Nachrede und Beschimpfung verantworten. Er hatte im März 2003 einen Artikel mit dem Titel «Raubzug auf die Distefora» veröffentlicht.

Darin wurde ein Verwaltungsrat der Internet-Firma unter anderem als Abzocker und scheinheiliger Unternehmer bezeichnet. Zudem soll sich der damalige Verwaltungsrat aus der Kasse des Unternehmens Geld zugehalten und Millionenbeträge abgezogen haben. Der Verwaltungsrat stufte diese Vorwürfe als ehrverletzend ein. Er verlangte eine Entschädigung von 22 000 Franken. Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch.

Laut dem Angeklagten ist Abzocker zwar ein scharfes, aber übliches Wort, wenn Manager grössere Geldmengen einer Firma abziehen. Am Dienstag hat das Bezirksgericht Zürich nun über den Ausgang des Verfahrens informiert. Die Parteien haben sich demnach am 4. November auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt. Laut Bezirksgericht hat der ehemalige Distefora-Verwaltungsrat seine Anklage zurückgezogen. Der Journalist erklärte im Gegenzug, dass es nicht seine Absicht war, den Ankläger des Betrugs oder ähnlicher Delikte zu bezichtigen. Die Kosten werden je zur Hälfte von den Parteien übernommen. Zudem soll der Angeklagte dem Ex-Verwaltungsrat für dessen Umtriebe 6000 Franken entrichten. Siehe auch: Konkurs über Distefora eröffnet